Vorsorgeausgleich
Der Vorsorgeausgleich (Aufteilung des gemeinsamen angesparten Vorsorgeguthabens ab Heiratsdatum bzw. Eintragung der Partnerschaft) führt dazu, dass ein Teil der Freizügigkeitsleistung an den geschiedenen Ehegatten/Partner überwiesen wird. Bezieht ein Ehegatte/Partner bereits eine Rente, wird diese um den entsprechenden Anteil gekürzt. Der Vorsorgeausgleich berechnet und verfügt das zuständige Gericht. Nach der Ausgleichszahlung hat die versicherte Person die Möglichkeit, die entstandene Vorsorgelücke mittels Scheidungsrückzahlung zu schliessen.

Die pensionskasse für
Urner Betriebe

Haben Sie Fragen

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.