Pensionierung
Die PK Uri ermöglicht Ihnen einen flexiblen Altersrücktritt zwischen dem erfüllten 58. und dem 70. Altersjahr. Bei einer Pensionierung vor dem 65. Altersjahr ist Ihre Arbeitsstelle zu künden. Der Arbeitgebende teilt uns Ihren Entschluss mit. Danach setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Merkblatt Pensionierung (PDF)

Altersrente
Die Höhe Ihrer jährlichen Altersrente ergibt sich aus dem bei Ihrer Pensionierung vorhandenen Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz. Der Umwandlungssatz hängt vom Zeitpunkt Ihres Altersrücktritts ab und beträgt beim Erreichen des Referenzalters von 65 Jahren 5.5%. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird der Umwandlungssatz pro vollem Altersjahr um 0.13% reduziert, bei einem Aufschub um 0.12% erhöht.

Teilpensionierung
Ab Vollendung des 58. Altersjahres können Sie eine Teilpensionierung beantragen, wenn Sie Ihr Beschäftigungsrad (im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgebenden) um mindestens 20 Prozentpunkte herabsetzen. Bei einer Teilpensionierung wird Ihr Altersguthaben im Verhältnis des Beschäftigungsgrades vor und nach der Herabsetzung geteilt. Der Teil, der auf der Herabsetzung des Beschäftigungsgrades beruht, wird mit dem altersabhängigen Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt. Der andere Teil wird, wie bei einer vollerwerbstätigen versicherten Person, als Altersguthaben weitergeführt.

Überbrückungsrente
Bei Ihrer vorzeitigen Pensionierung richtet die PK Uri bis zum Anspruch auf eine AHV-Rente eine Überbrückungsrente aus. Diese beträgt maximal 80% der maximalen einfachen AHV-Altersrente. Die Rentenhöhe berechnet sich nach Ihrem Beschäftigungsgrad und der Versicherungsdauer (mind. 5 Jahre) beim letzten Arbeitgebenden. Der Zeitpunkt des Bezugs der freiwilligen Überbrückungsrente können Sie einmalig festgelegen. Die zwischen dem 58. und 62. Lebensjahr bezogene Überbrückungsrente sind von Ihnen in Form einer lebenslänglichen Rentenkürzung zurückzuzahlen. Die Überbrückungsrente, welche ab dem 62. Altersjahr bezogen wird, ist zu 100% durch Ihren Arbeitgebenden finanziert.

Kapitalbezug
Anstelle einer vollen Rente können Sie maximal 50% des vorhandenen Altersguthabens als Kapital beziehen. Ihre Altersrente und Hinterlassenenansprüche verringern sich entsprechend. Das Formular für Ihren Kapitalbezug muss der PK Uri spätestens einen Monat vor dem effektiven Altersrücktritt schriftlich vorliegen.

Merkblatt Kapitalabfindung anstelle von Rente (PDF)

Alters-Kinderrente
Die Alters-Kinderrente nach BVG werden nur soweit ausgerichtet, als dass sie zusammen mit der BVG-Altersrente der rentenbeziehenden Person die reglementarischen Leistungen übersteigen.

Die pensionskasse für
Urner Betriebe

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