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Bei der Bewirtschaftung des Vorsorgevermögens hat die PK Uri die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-, und Invalidenvorsorge (BVV2) einzuhalten. Dabei geben die Artikel 71 BVG und 49 ff. BVV2 den gesetzlichen Rahmen für die Vermögensanlagen vor. Das Vorsorgevermögen wird im Rahmen der Anlagezielsetzung möglichst effizient und diversifiziert, d. h. unter Optimierung von Rendite- und Risikoaspekten, auf verschiedene Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige aufgeteilt. Dabei wird ein marktgerechter Ertrag angestrebt. Neben finanzwirtschaftlichen Aspekten werden auch Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Als Basis für die Kriterien gelten gesetzliche Vorgaben und von der Schweiz unterzeichnete internationale Konventionen. Die Anlagestrategie wird durch die Kassenkommission periodisch überprüft. Die PK Uri geht von einem langfristigen Anlagehorizont (mehr als 10 Jahre) aus. Zur aktiven Bewirtschaftung des Vorsorgevermögens sowie zur Nutzung von Marktchancen bzw. zur Eingrenzung von Marktrisiken wurden Bandbreiten definiert. Innerhalb dieser kann durch Entscheid des Anlageausschusses von den Strategiewerten abgewichen werden.
Anlagereglement (PDF)
Der Deckungsgrad zeigt auf, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen (Passiven) der Pensionskasse mit Vermögenswerten (Aktiven) gedeckt sind. Bei einem Deckungsgrad von über 100% übersteigen die vorhandenen Vermögenswerte die Verpflichtungen. Bei einer Unterdeckung werden von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden Sanierungsbeiträge erhoben.
Bei der Ausübung der Stimmrechte stehen die langfristigen Interessen der Destinatäre im Zentrum. Für Direktanlagen in Aktien von im In- oder Ausland kotierten schweizerischen Aktiengesellschaften besteht eine Stimmpflicht. Die Stimmrechtswahrnehmung wird grundsätzlich von der Geschäftsleitung wahrgenommen. Vorgängig ist die Kassenkommission über das Stimmverhalten zu informieren. Zeitgerecht kann der Anlageausschuss oder die Kassenkommission dagegen sein Veto einlegen. Bei ausländischen Gesellschaften wird aus Kostengründen in der Regel auf die Wahrnehmung der Stimmrechte verzichtet.
Die PK Uri informiert einmal jährlich über ihr Stimmverhalten.
Wahrnehmung Stimmrechte 2023 (PDF)
Das Anlagereglement der PK Uri hält fest, dass das Vorsorgevermögen ausschliesslich im Interesse der Versicherten zu bewirtschaften und zu verwalten ist. Unter Wahrnehmung dieser treuhänderischen Sorgfaltspflicht hat die PK Uri eine marktkonforme Rendite unter Berücksichtigung der anlagepolitischen Risikofähigkeit anzustreben. Dabei sind alle relevanten Anlagerisiken und Anlagechancen zu berücksichtigen. Im Investitionsverhalten der PK Uri werden unter diesen Risikoaspekten seit einigen Jahren auch Nachhaltigkeitsgrundsätze aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) beachtet.
Der folgende Nachhaltigkeitsbericht lehnt sich an den «ESG-Reporting Standard für Pensionskassen» an, welche der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP ausgearbeitet hat.
Nachhaltigkeitsbericht 2023 (PDF)